Illegal erhobene Daten dürfen nicht für eine Kündigung Verwendung finden

Schuetze/ Juli 27, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Am heutigen Tag urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass Daten illegal sind, die durch sogenannte ‚Keylogger‘, d.h. Programme, die Eingaben in Tastatur und Auszüge (Screenshots) von Bildschirmen am Arbeitsplatz mit protokollieren, erhoben wurden. Sie dürfen weder für eine Kündigung eines Beschäftigten genutzt werden noch als Beweis im Gerichts­verfahren Verwendung finden. Sie unterliegen einem Beweisverwertungs­verbot. Alle drei Instanzen haben daher die Kündigung verworfen.

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Trotz Arbeitszeitbetrug: Kündigung wegen unerlaubter Überwachung am Arbeitsplatz mittels Keylogger unwirksam

Datenschutzrheinmain/ Oktober 22, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) hatte mit Urteil vom 17.06.2016 (Aktenzeichen: 16 Sa 1711/15) über eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung zu entscheiden. Die Vorgeschichte: Ein Unternehmen vermutet, dass ein Beschäftigter während seiner Arbeitszeit seinen vom Unternehmen gestellten PC zu privaten Zwecken nutzt. Der betroffene Beschäftigte erklärte auf Befragen gegenüber dem Unternehmen, dass er an einem Tag 3 Stunden sowie täglich

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