Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt mit: Die Krankenversicherungskarte ist auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2013/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert mit Mitteilung vom 30.10. 2013 vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine öffentliche Richtigstellung ihrer Fehlinformationen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die GKV hatte Ende September in einer Pressemitteilung erklärt, dass ab 01.01. 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGk) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gelten würde. Die Mainstream-Medien hatten diese bewußte Irreführung der Öffentlichkeit weitestgehend

Weiterlesen