Bundesverfassungsgericht streicht verfassungswidrige Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamts aus BKA-Gesetz und begrenzt Datenspeicherungen in der Polizeidatenbank INPOL
Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.102024 einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereichten Verfassungsbeschwerde von fünf Beschwerdeführenden (zwei Fußballfans, zwei Strafverteidiger*innen und ein politischer Aktivist) gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) teilweise stattgegeben. Das Gericht erklärt die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des BKA gegenüber bloßen Kontaktpersonen für verfassungswidrig, weil es darin einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht. Für die Speicherung und