Bundesinnenministerium zum Informationsfreiheitsrecht: „Mit dem IFG sei eine Entwicklung eingetreten, die der Gesetzgeber nicht beabsichtigt habe“
Diese Aussage und weitere mehr als nur problematische Aussagen traf ein Vertreter des Bundesinnenministeriums in einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Der Berliner Tagesspiegel berichtet am 21.02.2019: „In der mündlichen Verhandlung erklärte der Vertreter des Innenministeriums, bei einem Erfolg der Klage sei es für die Regierung praktisch ausgeschlossen, weiter Anwälte zu beauftragen. Er holte dabei zu einem Rundumschlag