Grundlose ärztliche Untersuchung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar
Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil vom 22.08.2013 (AZ: 3 O 403/11 – http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17252) die Anordnung eines Drogentests bei einer Frau, die arbeitssuchend ist und Leistungen nach SGB II bezieht, als rechtswidrig beurteilt. In den Leitsätzen des Urteils kommt das Gericht zu folgendem Ergebnis: Die Untersuchung einer Leistungsbezieherin der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf eine Suchtmittelabhängigkeit ist für die Entscheidung über die Leistung nur dann