Bundesgerichtshof: Cookies zu Werbezwecken dürfen nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer*innen gesetzt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28.05.2020 entschieden, dass Unternehmen, die auf ihrer Webseite Cookies zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens ihrer Kunden einsetzen, dafür eine aktive Zustimmung der Nutzer brauchen und eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung dafür nicht ausreicht. Der BGH teilt am 28.05.2020 mit: „Sachverhalt: Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Beklagte veranstaltete im September 2013