Klatsche für die hessische Landesregierung / Erfolg für die Grundrechte: Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das hessische „Verfassungs“schutzgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig ist
Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 17.09.2024 bekanntgegebenen Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde von fünf hessischen Kläger*innen, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) juristisch unterstützt wurden, entschieden. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Überwachungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Geheimdienstes massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Auch