„Bitte keine Wahlwerbung“ – Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünft
Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 weist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass die Wahlberechtigten ein Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Wahlwerbung haben. Das Widerspruchrecht gilt auch im Bezug auf die Wahl des Hessischen Landtags.