Bundesverwaltungsgericht schützt Informationsfreiheitsrechte von BürgerInnen gegenüber Bundesbehörden
Seit 01.01.2006 haben die BürgerInnen dieses Landes auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes das Recht, von Behörden und Einrichtungen nach Bundesrechts Auskünfte zu sie interessierenden Themen zu fordern. Eine Begründung oder persönliche Betroffenheit ist nicht erforderlich. Der Rechtsanspruch auf Auskünfte ist in § 1 IFG geregelt, die Ausnahmeregelungen finden sich in den §§ 3 ff. IFG, das Verfahren