Gießen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter beklagt ungenügende Arbeitsbedingungen
In seinem „Datenschutzbericht 2015-2017„ widmet der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Gießen alleine sechs der insgesamt 25 Seiten den unzureichenden Arbeitsbedingungen in seinem Aufgabenbereich. Der Datenschutzbeauftragte übt seine Tätigkeit nominell mit 20 % seiner Arbeitszeit aus, seine Haupttätigkeit ist die Leitung des Revisionsamts der Stadt Gießen. Im Bericht stellt er fest: „Der Aufwand zur Erfüllung der Aufgabe als bDSB hat sich