Auch Daten aus dem Grundbuch stehen nicht zur freien Verfügung – Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg verhängt Geldbußen wegen missbräuchlicher Verwendung von Grundbuchdaten
Auch personenbezogene Daten aus öffentlichen Registern wie dem Grundbuch stehen nicht für private Nutzung zur freien Verfügung. Das macht die Verhängung eines Bußgelds durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg deutlich. In einer Pressemitteilung des LfDI vom 21.09.2022 wird festgestellt: „Wegen rechtswidriger Datenerhebung und –weitergabe und Verstößen gegen die Informationspflichten hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz