Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021 leider erfolglos
Mit einem am 07.02.2019 veröffentlichtem Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvQ 4/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, Paragraf 9a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14.01.2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die