Frankfurt: Internetknoten-Betreiber DE-CIX reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) ein

Datenschutzrheinmain/ Oktober 12, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Die DE-CIX Management GmbH ist ein Empfänger von Anordnungen des Bundesnachrichtendienstes (BND), die auf dem G10-Gesetz beruhen und der sogenannten „strategischen Fernmeldeaufklärung“ dienen. Diese Anordnungen berechtigen den BND, am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt Daten auszuleiten. Mitte September 2016 hatte die DE-CIX Management GmbH gegen diese Praxis Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig

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Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art. 10 GG geschützten Telefonverkehren unterlassen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 14, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Klagen eines Rechtsanwalts und der Organisation Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrsdatenanalysesystem) teilweise stattgegeben. In einer Pressemitteilung vom 14.12.2017 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest: „In der Datei VERAS speichert der BND Telefonie-Metadaten aus leitungsvermittelten Verkehren mit

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1.500 IM’s bei der gelben Post?

Datenschutzrheinmain/ September 17, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“ Art. 10 Grundgesetz in der Fassung vom 23.05.1949 So weit die Theorie. Über die Praxis im Deutschland des Jahres 2017 meldet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) am 16.09.2017: „Schnüffelei bei Briefen und Päckchen“. Und weiter: „Fast 1500 Mitarbeiter bei der Deutschen Post

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DE-CIX Management GmbH: Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wg. Zugriffsrechten von Geheimdiensten auf Telekommunikationsdaten

Datenschutzrheinmain/ September 18, 2016/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Die DE-CIX Management GmbH, Betreiberin des weltweit größten Internetknotens DE-CIX in Frankfurt, hat am 16.09.2016  vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium des Inneren – eingereicht. In einer Pressemitteilung des Unternehmens werden die Beweggründe für diesen Schritt benannt: „Mit der Klage beabsichtigen wir, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10

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