e-Health-Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen: Patienten sind weiterhin von einem unmittelbaren Zugriff auf die über sie gespeicherten Daten ausgeschlossen
Am 27.05.2015 hat das Bundeskabinett nicht nur den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, sondern auch den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Gröhe erklärt dazu: „Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng