ABG Holding: Als ob nichts gewesen wäre …
Die Klagerücknahme der ABG Holding Frankfurt wird ein Urteil nicht verhindern. Die ABG Holding Frankfurt wollte per Klage einen Mieter im Frankfurter Norden zwingen, den Einbau von Funkzählern für Heizungs- und Wasserverbrauch zu duden. Nachdem die mündliche Verhandlung am 15.12.2017 vor dem Amtsgericht der Klägerin kein Erfolg verheißen konnte, nahm die ABG Holding Frankfurt ihre Klage gegen den Mieter zurück.