Nacktscanner in der Kritik – auch am Frankfurter Flughafen

Datenschutzrheinmain/ November 14, 2015/ alle Beiträge, Regionales, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Nacktscanner (Ganzkörperscanner, Bodyscanner) sind auch am Flughafen Frankfurt seit dem 24.11. 2012 in einer Testphase im Einsatz. Die Benutzung von Nacktscannern ist nach VO (EU) Nr. 185/2010 freiwillig. In der dazu erlassenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1147/2011 (S. 5) ist geregelt: „Fluggäste haben das Recht, die Kontrolle mit einem Sicherheitsscanner zu verweigern (…).“ Quelle des Bildes: „Backscatter x-ray image woman“ von

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