Klarnamenpflicht bei Veröffentlichungen im Internet? Danke, Nein!

Datenschutzrheinmain/ Juni 20, 2026/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Zu diesem Thema hat sich Falk Schmidt, Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der Technischen Hochschule Mittelhessen, am 20.05.2026 zu Wort gemeldet. Unter dem Titel „Klarnamenpflicht im Netz: Warum die scheinbar einfache Lösung das eigentliche Problem nicht löst“ stellt er fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 im Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als zentrales Element der Persönlichkeitsentfaltung in einer demokratischen Gesellschaft anerkannt.

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