Betriebs- und Personalräte fordern eine Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes in der geplanten Europäischen Datenschutzgrundverordnung
Am 09.11.2015 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Stellungnahme von Betriebs- und Personalräten veröffentlicht, in der aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes drei Forderungen erhoben werden: „Artikel 82 der EU-Datenschutzgrundverordnung muss als ‚Mindeststandard-Norm‘ gestaltet sein, um den Mitgliedsstaaten strengere nationale Datenschutzregelungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes zu ermöglichen! Insbesondere dürfen die Europäischen Datenschutzregelungen die nationalen Arbeits- und Betriebsverfassungen (Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen) nicht