Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet: Bei unzulässige Videoüberwachung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz

Datenschutzrheinmain/ Dezember 5, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die österreichische Homepage dataprotect.at berichtet über eine noch nicht auf Deutsch veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 28.11.2017, durch die zwei Professoren der Universität von Montenegro je EUR 1.000,– an (immateriellem) Schadenersatz für unzulässige Videoaufnahmen zugesprochen wurde. Die Universität von Montenegro hatte Anfang 2011 Videoüberwachungsanlagen auf den Universitätsgelände installieren lassen. Im März 2011 beschwerten sich zwei Professoren

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