Amtsgericht München: Einwilligung zur Zusendung von Werbung per E-Mail kann formlos u.a. per E-Mail widerrufen werden ohne dass Newsletterverwaltungssystem genutzt werden muss

Datenschutzrheinmain/ August 23, 2022/ Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 05.08.2022 (Aktenzeichen: 142 C 1633/22) entschieden, dass die Einwilligung zur Zusendung von Werbung per E-Mail formlos u.a. per E-Mail widerrufen werden kann, ohne dass das Newsletterverwaltungssystem des Anbieters genutzt werden muss. Aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 19.08.20222: „Mit Urteil vom 05.08.2022 untersagte das Amtsgericht München einem Pay-TV Anbieter, im geschäftlichen Verkehr

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Datenschutzrheinmain/ September 18, 2016/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Auf Grund einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) mit der Praxis eines Internetseiten-Betreibers auseinandersetzen, der die Teilnahme an Gewinnspielen bewarb. Um sich zur Teilnahme an einem Gewinnspiel anmelden zu können, mussten Interessenten ein Häkchen vor einer vorformulierten Klausel setzen, die folgenden Wortlaut hatte: „Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser

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