Baden-Württemberg: 1.500,- EUR Geldbuße wegen unerlaubter Datenabfrage durch einen Polizisten
Mit Beschluss vom 25.02.2025 (Aktenzeichen: 2 ORbs 16 Ss 336/24) hat das Oberlandesgericht Stuttgart gegen einen Polizisten eine Geldbuße verhängt, der 2021 auf seinem Dienstrechner über das polizeiliche Informationssystem POLAS ohne dienstliche Veranlassung Daten eines Kollegen abgerufen hatte. Das Amtsgericht Stuttgart hatte zuvor den Beamten wegen vorsätzlicher rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu einer Geldbuße von 1.500 €. Gegen dieses Urteil