Bundesverfassungsgericht verhindert Aufnahme von Daten in die DNA-Datei
Die Theorie: In die DNA-Datei kommt nur, wer mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen und eine Sexualstraftat oder eine andere Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hat. Zudem muss es Grund zur Annahme geben, dass wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse künftig weitere erhebliche Straftat begangen werden könnten. Das legt der Wortlaut des