Eklatante Missachtung des Datenschutzrechts! Bundesdatenschutzbeauftragter rügt fehlende Löschkonzepte bei gesetzlichen Krankenversicherungen
In seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/18 stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte einer großen Zahl von Berufsgenossenschaften, gesetzlichen Krankenkassen und (Reha)Kliniken aus seinem Zuständigkeitsbereich, bezogen auf die Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten, ein vernichtendes Zeugnis aus. Aber lesen Sie selbst: „Trotz klarer gesetzlicher Regelungen verfügen Sozialleistungsträger noch immer über keine Löschkonzepte – oder haben diese nicht umgesetzt. Eines der datenschutzrechtlich wichtigsten