Hessischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher gegenüber SCHUFA, Creditreform etc.

Datenschutzrheinmain/ März 10, 2014/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Wenn es zwischen betroffenen Verbraucher/innen und einer Auskunftei wie SCHUFA oder Creditreform Streit darüber gibt, ob die bei den Auskunfteien gespeicherten Daten korrekt sind, können betroffene Verbraucher/innen Daten auf der Grundlage des § 35 Abs. 4 BDSG den Antrag stellen, diese Daten zu sperren (Zitat: „Personenbezogene Daten sind … zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder

Weiterlesen