Der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister kann widersprochen werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 4, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 5Kommentare

Über die Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) informiert die Stadt Frankfurt in einer Pressemitteilung vom 04.10.2023. Die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister ist gesetzlich zulässig. In bestimmten Fällen können Einwohnerinnen und Einwohner dieser Datenweitergabe jedoch widersprechen. Ein solcher Antrag muss nicht begründet werden, er muss aber online über den Service frankfurt.de/uebermittlungssperre, schriftlich oder persönlich im

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Aufruf an alle 17-jährigen: Widersprechen Sie der Übermittlung Ihrer Meldedaten an die Bundeswehr!

Datenschutzrheinmain/ Oktober 1, 2016/ alle Beiträge, praktische Tipps, Regionales, staatliche Überwachung/ 0Kommentare

In § 58 c Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)  verbirgt sich eine Regelung, die die Bundeswehr bevorzugt gegenüber allen anderen öffentlichen Stellen und gegenüber privaten Firmen beim Versuch, junge und unverbrauchte Arbeitskräfte zu gewinnen. Dort heißt es: „Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial… übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis

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