Der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister kann widersprochen werden
Über die Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) informiert die Stadt Frankfurt in einer Pressemitteilung vom 04.10.2023. Die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister ist gesetzlich zulässig. In bestimmten Fällen können Einwohnerinnen und Einwohner dieser Datenweitergabe jedoch widersprechen. Ein solcher Antrag muss nicht begründet werden, er muss aber online über den Service frankfurt.de/uebermittlungssperre, schriftlich oder persönlich im