CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“

Powidatschl/ September 7, 2021/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

Die derzeitige Rechtslage ist eindeutig. In § 342 Abs. 1 SGB V wird geregelt: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung des Versicherten eine… elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen…“. Damit ist (noch) die Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) gewährleistet. Die CSU fordert in ihrem eigenen Programm

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Meine Meldedaten an Parteien herausgeben? Nein Danke!

Datenschutzrheinmain/ März 22, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

Am 24.09.2017 ist Bundestagswahl. Das Bundesmeldegesetz lässt es zu, dass alle Parteien, die zur Wahl antreten, sechs Monate vor dem Wahltermin die Daten von Wahlberechtigten (Name, Anschrift) erfragen und für ihren eigenen Wahlkampf nutzen. Wer dies nicht möchte, kann eine Übermittlungssperre einrichten. Diese kann formlos bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden, wie die Stadt Frankfurt auf

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