Verwaltungsgericht Wiesbaden legt EuGH Fragen zu Interpol vor: Wird Europäisches Datenschutzrecht ausreichend beachtet?
Mit Beschluss vom 27.06.2019 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung angerufen (Az. 6 K 565/17.WI). Eine der Begründungen: Es „sei zweifelhaft, ob Interpol über ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/680 verfüge, das Voraussetzung für den Datenaustausch mit den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten sei. Weder habe die EU-Kommission bislang bestätigt,