Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt“

Datenschutzrheinmain/ Mai 20, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis: „Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen

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Vorratsdatenspeicherung: Umdenken statt abwarten!

Datenschutzrheinmain/ Januar 6, 2014/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Zu der Ankündigung von Bundesjustizminister Maas (SPD), bis zum anstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Vorratsspeicherung aller Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten vorzulegen, erklärt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Mit der Vorratsdatenspeicherung droht eine Totalüberwachung von uns allen. Das Vorratsdenken ist totalitär und stellt eine der größten Gefahren für unser Recht auf ein selbstbestimmtes Leben dar.

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