Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt“
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis: „Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen