Verbände von Ärzt*innen und Apotheker*innen lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) in der beschlossenen Form ab

Gesunde_daten/ Februar 18, 2024/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) vom 13.02.2024 hervor. Die Interessenvertretungen der Ärzt*innen und Apotheker*innen sind unzufrieden mit der geplanten Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie erheben zwar keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die opt-out-ePA für

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EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?

Datenschutzrheinmain/ März 21, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Zu diesem Thema haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zu Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis veröffentlicht. In Abschnitt II werden Hinweise im “Verhältnis zum Patienten” gegeben, gegliedert in die Punkte Einholung von Einwilligungserklärungen; Informationspflichten von ÄrztInnen; Auskunftsrechte von PatientInnen; Recht auf Löschung. Eine auch für Patienten nützliche Information. Die

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Neufassung des BKA-Gesetzes bedroht das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten: Bundesärztekammer fordert Schutz des Berufsgeheimnisses

Datenschutzrheinmain/ Mai 3, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Der Bundestag hat Ende April 2017 mit Mehrheit von CDU/CSU/SPD die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz)  und gegen den Widerstand von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern verabschiedet. Die Novellierung des BKA-Gesetzes war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2016 Teile des Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder forderte die Bundesregierung und Bundestag im März 2017

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