Landesarbeitsgericht Hessen: Betriebsrat hat Anspruch auf Einsicht in Beschäftigtendaten

Datenschutzrheinmain/ April 16, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Ein Unternehmen muss dem Betriebsrat Auskunft erteilen, an wen und in welcher Höhe er Sonderzahlungen geleistet hat – auch gegen den Willen der betroffenen Arbeitnehmer. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen mit Urteil vom 10.12.2018 (Aktenzeichen: 16 TaBV 130/18) festgestellt. Der Gegenstand des Rechtsstreits: Der Betriebsrat einer Klinik verlangt vom Arbeitgeber Auskunft darüber, in welchem Umfang

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Bundesarbeitsgericht: Keine Erfassung von Arbeitszeiten einzelner Beschäftigter per Excel-Tabelle ohne Zustimmung des Betriebsrats

Datenschutzrheinmain/ November 30, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Vorgeschichte: Betriebsrat und Unternehmensleitung streiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Verwendung von Microsoft Excel zur Erfassung von Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter, welche zuvor händisch erfasst worden sind. Der Betriebsrat des Unternehmens rief das zuständige Arbeitsgericht an. Dieses gab dem Antrag des Betriebsrats, das Unternehmen zu verpflichten, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrats oder diese ersetzenden Spruch der

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Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoüberwachung ist auch ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats zulässig

Datenschutzrheinmain/ März 25, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 20.10.2016 (Aktenzeichen: 2 AZR 395/15) eine verdeckte Videoüberwachung für Rechtens erklärt, über die der Betriebsrat des Unternehmens nicht unterrichtet war, obwohl § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Betriebsverfassungsgesetz  dies zwingend vorschreibt. Das BAG hat daher die aus dieser Überwachung entstandenen Aufnahmen zu zulässigen Beweismitteln erklärt. Die Vorgeschichte: Das Unternehmen kündigte einem Beschäftigten, der

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Arbeitnehmerdatenschutz: „Überwachung ist verboten“

Datenschutzrheinmain/ Januar 22, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Unter der Überschrift „Überwachung ist verboten“ informiert die Industriegewerkschaft Metall (IGM) in der neuesten Ausgabe ihrer Mitgliederzeitung über Grundzüge des Arbeitnehmerdatenschutz. Die Fragestellung „Viele Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber ein Mobiltelefon oder ein Fahrzeug, das sie dienstlich für ihre Tätigkeit nutzen müssen. Doch darf der Chef heimlich die Bewegungsdaten erfassen?“ Gestützt auf das Bundesdatenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

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