Verfassungsbeschwerde gegen Neuregelung der Bestandsdatenspeicherung eingereicht
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat am 30.06.2013 Verfassungsbeschwerde gegen die mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vom 20.06.2013 erlassenen Bestimmungen zur Bestandsdatenspeicherung eingelegt. Die Beschwerde richtet sich im Kern gegen die Neuregelung des § 113 TKG (http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html) und die Auskunftsermächtigungen für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und weitere Bundesbehörden, sämtliche Daten über Telefon- Email-