Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung – hier: Facebook – löst Mitbestimmung des Betriebsrats aus
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers bestätigt, wenn das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite anderen Facebook-NutzerInnen die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings) ermöglicht, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen. Die Einräumung einer solchen Möglichkeit unterliegt nach Bewertung des BAG in ihrer Ausgestaltung der