Berlin: Verfassungsschutzgesetz soll künftig live auf Videoüberwachung von Einkaufszentren, Sportstätten, Bussen und Bahnen zugreifen können
Der Berliner CDU/SPD-Senat hat im Mai 2025 einen Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus eingebracht, der dem Landesamt für Verfassungsschutz u. a. das Recht einräumen möchte künftig live auf Videoüberwachung von privatrechtlich geführten Einrichtungen und Verkehrsmitteln zugreifen zu können. § 28 Abs. 3 des Gesetzentwurfs lautet: „Zur Durchführung der Observation kann die Verfassungsschutzbehörde die Betreiberin oder den Betreiber einer Videoüberwachung von 1.