Auskunftsanspruch von Patient*innen in der Heilbehandlung – eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz

Datenschutzrheinmain/ Februar 28, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

In seinem Newsletter vom 21.02.2020 nimmt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) zu diesem Thema wie folgt Stellung: „Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat

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