43. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit Stellungnahme zur Beschwerde der Datenschützer Rhein Main über ausufernde Videoüberwachung in Frankfurt
Im 43. Tätigkeitsbericht des Hess. Datenschutzbeauftragten für 2014 ist auch das Thema Videoüberwachung präsent. Im Abschnitt „5.2.1 Videoüberwachung nach Bundesdatenschutzgesetz“ werden umfangreich die Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung dargestellt. Im Abschnitt „5.2.1.6 Videoüberwachung in Frankfurt am Main“ geht der Bericht dann auf eine Eingabe der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vom 26.05.2014 ein. Darin sind in tabellarischer Form 369 Standorte von Videokameras im