Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoaufnahmen verletzen das Persönlichkeitsrecht von ArbeitnehmerInnen und können einen Anspruch auf Entschädigung („Schmerzensgeld“) begründen

Datenschutzrheinmain/ Februar 19, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.02.2015 (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) entschieden, dass ein Unternehmen, das einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers in dessen privatem Lebensbereich überträgt , rechtswidrig handelt, wenn sein Verdacht auf arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt das gleiche. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen

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Bundesarbeitsgericht (BAG): Urteil zum Einsatz von Videoüberwachung am Arbeitsplatz mit dem Ziel der Aufdeckung von Straftaten

Datenschutzrheinmain/ März 3, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der Fall:  Die Leitung eines Supermarkts stellt fest, dass der Bestand des zurück genommenen Leerguts einerseits, der Ausgaben aus der Leergutkasse andererseits starke Unterschiede aufweisen. Um hier zu Erkenntnissen zu kommen wurde für mehrere Wochen heimlich eine Videoüberwachung installiert. Die betroffenen Arbeitnehmer/innen wurden über die Maßnahme nicht unterrichtet. Durch die Überwachung wurde die Leitung des Supermarkts auf eine Beschäftigte aufmerksam,

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Bundesarbeitsgericht (BAG): Arbeitgeber kann ArbeitnehmerInnen zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verpflichten

Datenschutzrheinmain/ September 29, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte sei ArbeitnehmerInnen zumutbar, so das BAG, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sei. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betreffe nur den äußeren Bereich der Privatsphäre. So das BAG in einem Urteil vom 25.09.2013 (AZ: 10 AZR 270/12).

Bundesarbeitsgericht (BAG) begrenzt Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigten Ermittlungsverfahren

Datenschutzrheinmain/ September 25, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 1Kommentare

Mit Urteil des BAG vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) wurde der – vor allem von öffentlichen Arbeitgebern ausufernd betriebenen – Praxis, in Bewerbungsgesprächen und per schriftlicher Befragung vor einer Einstellung Auskünfte über erledigte Ermittlungsverfahren zu erhalten, ein Riegel vorgeschoben. Das BAG stellte fest: „An der Informationsbeschaffung durch die unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren an den Stellenbewerber besteht grundsätzlich kein

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