Datenschützerin äußert datenschutzrechtliche Bedenken gegen die eGk und die Telematik-Infrastruktur

Datenschutzrheinmain/ Januar 20, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

In den „datenschutz notizen“ der datenschutz nord Gruppe  bewertet die Justiziarin Jennifer Jähn in einem Beitrag vom 17.01.2015 die Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18.11.2014 (Az.: B 1 KR 35/13) wie folgt: „Dieses Urteil des Bundessozialgerichts erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, dass eine Verhinderung des Missbrauchs von Kassenleistungen sowie die wirtschaftlichen Interessen generell ‚über’ dem Recht des

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