Zulässigkeit der Verwendung von Personalausweiskopien – die Rechtsauffassung des BMI
Auf Anfrage eines Mitglieds der Bürgerrechtsgruppe „die Datenschützer Rhein-Main – keine Untaten mit Bürgerdaten“ – akteller Bezug: Anforderung einer Datenübersicht nach § 34 BDSG bei der Schufa“ – teilte das Bundesministerium des Innern mit: „… mit Schreiben des BMI vom 29.03.2011 die Datenschutzbeauftragten der Länder sowie auch die Schufa über die aktuelle Auffassung des BMI zur Verwendung von Personalausweiskopien informiert.