Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2016/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) hat in einer Stellungnahme vom 22.12.2016 erklärt, dass er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Der AKV sieht sich in seinem langjährigem Einsatz gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, kommentiert Ingo Jürgensmann vom

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Vorratsdatenspeicherung erneut Thema vor dem Europäischen Gerichtshof: Diesmal in Schweden und Großbritannien

Datenschutzrheinmain/ Juli 19, 2016/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Saugmandsgaard Øe, hat seine Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien veröffentlicht. Nach Ansicht des Generalanwalts könne eine nationale Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten würden. Unter anderem sei ein angemessenes Verhältnis der Überwachungsmaßnahme zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ausschlaggebend. Außerdem dürfe es kein milderes probates Mittel geben, mit

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