Vorratsdatenspeicherung erneut Thema vor dem Europäischen Gerichtshof: Diesmal in Schweden und Großbritannien
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Saugmandsgaard Øe, hat seine Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien veröffentlicht. Nach Ansicht des Generalanwalts könne eine nationale Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten würden. Unter anderem sei ein angemessenes Verhältnis der Überwachungsmaßnahme zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ausschlaggebend. Außerdem dürfe es kein milderes probates Mittel geben, mit