Sozialgericht Düsseldorf weist Schikanen einer Krankenkasse zurück und bestätigt einem eGk-Kritiker den Anspruch auf Erstellung von Ersatznachweisen, die jeweils für ein Quartal gelten

Datenschutzrheinmain/ Dezember 12, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Mit Erlaubnis des Klägers hat die Initiative Patientendaten ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.11.2015 (Aktenzeichen S 8 KR 569/15) veröffentlicht, das für eGK-GegnerInnen von Belang ist. Denn dieses Gericht hat die Krankenkasse des Klägers dazu verpflichtet, dem Kläger nicht Einzelnachweise für jeden Arztbesuch, sondern quartalsweise Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme medizinischer Sachleistungen auszustellen. Das SG Düsseldorf lässt keinen Zweifel am grundsätzlichen

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