Illegale Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: 3.500 € Schmerzensgeld erstritten

Datenschutzrheinmain/ Januar 31, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das Arbeitsgericht in Frankfurt hat einem Techniker bei einem Computerunternehmen 3.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann hatte in einem – vom Verkaufsraum getrennten – Zimmer Computer repariert und wurde ständig dabei gefilmt. Die Richter werten die Videoüberwachung als „schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Aktenzeichen des Urteils: 22 Ca 9428/12. Eine Internetveröffentlichung des Urteils gibt es derzeit noch nicht. Weitere Informationen

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Unzulässige Dauerüberwachung mittels Videokamera: LAG Hessen spricht klagender Arbeitnehmerin 7.000 Euro Schadensersatz zu

Datenschutzrheinmain/ Juni 6, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat bereits im Oktober 2010 entschieden, dass einer Arbeitnehmerin bei einer unzulässigen Dauerüberwachung mittels Videokamera wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zusteht.