Landesarbeitsgericht Hamm: Keine außerordentliche Kündigung wg. Weiterleitung einer dienstlichen E-Mail
Die einmalige Weitergabe einer dienstlich erhaltenen E-Mail an das eigene private E-Mail-Fach eines Arbeitnehmers stellt für sich gesehen keinen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar.Näheres im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.