Verwaltungsgericht Köln: Teilnahme an Kundgebung darf nicht von Eintragung in eine Teilnahmeliste abhängig gemacht werden

Datenschutzrheinmain/ Mai 8, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Die Teilnahme an einer am 8. Mai, dem Tag der Befreiung vom Faschismus, stattfindenden Kundgebung darf nicht aus Gründen des Infektionsschutzes davon abhängig gemacht werden, dass die Teilnehmer sich namentlich in eine Teilnehmerliste eintragen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Eilbeschluss vom 07.05.2020 entschieden und die Stadt Köln verpflichtet, die Genehmigung einer Versammlung auf dem Kölner Neumarkt ohne die Verpflichtung

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