Heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern – zulässig oder nicht zulässig?

Datenschutzrheinmain/ Oktober 13, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Über diese Frage hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in einer Kündigungsschutzklage zu entscheiden. Der Sachverhalt: Eine Angestellte wurde fristlos gekündigt, weil die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergeben haben sollte, dass die Beschäftigte aus einem Tresor in ihrem Büro 500 € entnommen habe. Die Beschäftigte verfügte – ebenso wie weitere Angestellte – legal über einen Zugriff auf den Tresorschlüssel. Ihr Arbeitsplatz wurde videoüberwacht,

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Arbeitsgericht Frankfurt: Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz führt zu Beweisverwertungsverbot

Datenschutzrheinmain/ Juni 10, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 27.01.2016 (Aktenzeichen:  6 Ca 4195/15) hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden: „Eine anlasslose, heimliche und dauerhafte Videoüberwachung in einem nicht öffentlich zugänglichem Büroraum ist unverhältnismäßig i.S.v. § 32 I 1 BDSG. Stützt sich ein Arbeitgeber zur Begründung einer außerordentlichen und hilfsweise ordentliche (Tat-)Kündigung ausschließlich auf unter Verstoß gegen § 32 I 1 BDSG gewonnene Videoaufnahmen, die einen Diebstahl

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