Oberverwaltungsgericht Sachsen: Waffenverbotszone in Leipzig ist rechtswidrig. Kann das Urteil auch Folgen haben für die Waffenverbotszone in Wiesbaden?

Datenschutzrheinmain/ März 24, 2021/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden/ 0Kommentare

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 24.03.2021 (Aktenzeichen: 6 C 22/19) die Polizeiverordnung des Sächsischen Innenministeriums über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig vom 04.10.2018 für unwirksam erklärt. Mit der Verordnung wird Passant*innen in einem größeren Teil des Leipziger Stadtgebiets östlich des Leipziger Hauptbahnhofs das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Äxte, Beile, Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer

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