Bundesverwaltungsgericht: Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

Datenschutzrheinmain/ September 12, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz, Regionales, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 11.09.2019 (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 15.18) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) festgestellt: „Der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts (Fanpage) kann verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist.“ Gegenstand des Revisionsverfahrens war eine Anordnung der schleswig-holsteinischen Datenschutzaufsicht (des ULD), mit der die Klägerin, eine in

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