Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz: Observation eines Betriebsratsvorsitzenden durch Detektei verletzt dessen Persönlichkeitsrecht – Entschädigung von 10.000 € zugesprochen

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Ein Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit fünf Standorten im Bundesgebiet ließ den Betriebsratsvorsitzenden eines Werks, der zugleich Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist, durch eine Detektei überwachen. Über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen und rund vier Stunden täglich wurde der Betroffene überwacht. Das Unternehmen wendete dafür lt. den dem Gericht vorliegenden Unterlagen 39.197,85 € an Kosten auf. Nachdem ihm diese Sachverhalte bekannt wurden, rief der

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