Landesarbeitsgericht in Köln bestätigt fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten
Liest eine Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 02.11.2021 (Aktenzeichen: 4 Sa