Arbeitsgericht Duisburg: 10.000 € Schadenersatz für einen Beschäftigten wegen fehlerhafter Auskunft

Datenschutzrheinmain/ Juli 30, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit Urteil vom 23.03.2023 (Aktenzeichen: 3 Ca 44/23) einem ehemaligen Beschäftigten einen Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens in Höhe von 10.000,00 € wg. fehlerhafter Auskunft auf sein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO zugesprochen. Nach dem Arbeitsgericht Oldenburg ist dies das zweite bundesdeutsche Arbeitsgericht, das einem betroffenen Beschäftigten Schadensersatz in dieser Höhe zugebilligt hat. Worüber hatte

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