Amtsgericht München: Patienten haben Anspruch auf Herausgabe von Patienten- und Behandlungsdaten

Datenschutzrheinmain/ Januar 20, 2016/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

„Der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt…“ So beginnt eine Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 15.01.2016. In einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München vom 06.03.2015 (Aktenzeichen 243 C 18009/14) hat das Gericht lt. Pressemitteilung in der Urteilsbegründung festgestellt, „dass ein Patient einen Anspruch

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